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Ansprechpartner

Die Zentrale der SHLF gliedert sich in zwei Geschäftsbereiche – kaufmännisch und forstlich – mit jeweils vier Abteilungen. Aus diesen werden die operativen Einheiten, insbesondere die Reviere gesteuert. Der Betriebsvollzug obliegt den Förstereien und waldpädagogischen Einrichtungen, die das Betriebsgeschehen eigenverantwortlich leiten.

Eine Übersichtskarte der Förstereien und unser Organigramm finden Sie im Downloadbereich.

Förstereien

Die Aktivitäten der Revierleiter und Forstwirte auf regionaler Ebene sind ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie der SHLF.

–> Alle Förstereien auf einen Blick

Abteilung 1

Allgemeine Abteilung

–> Ihre Ansprechpartner

Abteilung 2

Finanzen

–> Ihre Ansprechpartner

Abteilung 3

Liegenschaften, Klimaschutz

–> Ihre Ansprechpartner

Abteilung 4

Holzmarkt

–> Ihre Ansprechpartner

Abteilung 5

Bildung für nachhaltige Entwicklung

–> Ihre Ansprechpartner

Abteilung 6

Naturschutz

–> Ihre Ansprechpartner

Abteilung 7

Biologische Produktion

–> Ihre Ansprechpartner

Abteilung 8

Technische Produktion

–> Ihre Ansprechpartner

Trainees

Die Trainees der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten erhalten Einblicke in alle Unternehmensbereiche und können auf diese Weise Ihre berufliche Qualifikation erweitern. Sie übernehmen anspruchsvolle Aufgaben im Tagesgeschäft und in eigenen Projekten.

–> Unsere Trainees auf einen Blick

Interne Meldestelle

Beschäftigte, die auf Missstände hinweisen, können dazu beitragen, Rechtsverstöße aufzudecken, die untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Dazu können sie sich anonym oder namentlich an eine interne oder eine externe Meldestelle wenden. Hinweisgebende stehen unter einem besonderen Schutz, zum Beispiel vor Benachteiligungen wegen ihrer Meldung.

Kontakt und weitere Informationen

Die Schleswig-Holsteinsche Landesforsten AöR haben eine interne Meldestelle beim Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) des Landes Schleswig-Holstein eingerichtet. An die interne Meldestelle können sich nach § 12 Absatz 1 HinSchG Beschäftigte wenden.

Hinweise anderer Personen werden von der internen Meldestelle nicht bearbeitet. Andere Hinweisgebende können sich an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) wenden.

Hier geht es zur internen Meldestelle der Schleswig-Holsteinschen Landesforsten beim MLLEV. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

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Aufsichtsgremien

Als Anstalt öffentlichen Rechts werden die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten von einem Verwaltungsrat beaufsichtigt. Die Landesforsten informieren den Verwaltungsrat in regelmäßigen Abständen über ihre Tätigkeiten.

Ergänzend zum Verwaltungsrat bildet das Fachministerium und das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein die Gewährträgerversammlung.

Der Vorsitz der Gewährträgerversammlung obliegt hierbei dem Fachministerium.

–> Mitglieder des Verwaltungsrates

Kontakt

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