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Global denken, lokal handeln – Schutz gemeinsam managen

Biotopschutz und nachhaltige Nutzung gehen bei den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten Hand in Hand. Zahlreiche Schutzmaßnahmen tragen dazu bei, den Wald als Rückzugsraum für einzigartige, heute vielfach gefährdete Lebensgemeinschaften zu erhalten.

Gleichzeitig dienen sie der Anpassung an die sich wandelnden Klimabedingungen, denn vielfältig strukturierte Mischwälder mit unterschiedlichen Baumarten und mehreren Bestandsschichten sind widerstandsfähiger gegenüber Klimaextremen und sichern damit auch für künftige Generationen die wirtschaftliche Basis der Landesforsten.

Wälder sind wertvoller Lebensraum und ein kostbares Erbe. Viele Waldflächen stehen deshalb unter besonderem Schutz. Zehn Prozent der Flächen der Landesforsten sind als Naturwälder stillgelegt. Dort entwickelt sich der Wald ohne direkte menschliche Eingriffe. Sehr wichtig für den Arten- und Biotopschutz sind alte Bäume, da viele seltene Arten darauf angewiesen sind.

Die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten haben bereits 80.000 sogenannte Habitatbäume ausgewiesen, um diese artenschutzfachlich wertvollen Altbäume langfristig zu sichern. Auch künftig erfassen die sie weitere in die Alters- und Zerfallsphase einwachsende Bäume oder Bäume mit besonderem Biotopwert.

Weitere Inhalte der Landes-Biodiversitätsstrategie sind die sogenannten Altbaumrefugien, der Moorschutz, die Feuchtwaldentwicklung, die Entwicklung der Trockenlebensräume und der Insektenschutz.

Die aktuelle Dienstanweisung der Landesforsten berücksichtigt zudem Brutvögel und Fledermäuse je nach Alter und Bestandstruktur und geht damit deutlich über den gesetzlich geforderten Rahmen hinaus. Biotopschutz im Wald, zum Beispiel an Kleingewässern und entlang von Bächen, ist Bestandteil des forstlichen Alltags. Deutlich wird dies in den Biotopen von besonderer Bedeutung.

Erdkröte

Natura 2000

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, und die Richtlinie über die europäischen Vogelschutzgebiete, kurz SPA-Richtlinie, setzen Regeln für die Bewirtschaftung ökologisch besonders wertvoller Gebiete. Sie zielen darauf ab, wildlebende Arten und ihre Lebensräume zu schützen. Umfangreiche Verträglichkeitsprüfungen und das grundsätzliche Verschlechterungsverbot sorgen dafür, dass die ausgewählten Ökosysteme langfristig entwickelt werden und erhalten bleiben. Managementpläne legen fest, welche Maßnahmen in den jeweiligen Gebieten zulässig sind.

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Rund ein Drittel der Flächen der Landesforsten steht in über 70 Gebieten unter dem Schutz der FFH-Richtlinien. Die Managementpläne für diese Gebiete haben die Landesforsten mitentwickelt. In ihren »Handlungsgrundsätzen zur Umsetzung von Natura 2000 in den SHLF« definieren die Landesforsten zusätzlich, wie die ausgewählten Flächen bewirtschaftet werden.

In regelmäßigem Austausch mit dem Umweltministerium (MELUND) und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LMUR) werden Inhalt und Forstschritt der Umsetzung abgestimmt.

Moor

Biotope von besonderer Bedeutung

Die Biotopkartierung Schleswig-Holsteins zeigt die enorme Vielfalt an Biotopen im Land auf. Jedes Biotop ist wertvoll. Einige sind jedoch für den Klimaschutz und die Artenvielfalt besonders bedeutend. Sie stehen deshalb im Fokus. Neben Kleingewässern, Sümpfen, Bruchwäldern und sogenannten Trittstein-Biotopen, die Lebensräume miteinander verbinden, zählen vor allem Moore und Heiden zu diesen Gebieten.

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Viele Moore sind ökologische Kleinode. Sie dienen zum Beispiel seltenen Libellen, Moosen und dem Sonnentau als Rückzugsort. An ihren Rändern bilden sie einen Waldinnensaum – ein wichtiges Strukturelement. Allerdings drohen viele Moore auszutrocknen. Ursache ist ein niedriger Grundwasserspiegel, hervorgerufen durch trockene Sommer und einen zu hohen Wasserabgang. Deshalb engagieren sich die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten für die Wiedervernässung von Mooren, indem sie zum Beispiel den Wasserrückhalt – soweit möglich – gezielt fördern. Insgesamt sollen rund 1.500 Hektar Waldmoore auf Flächen der Landesforsten sukzessiv wiedervernässt werden. Gelingt dies, leisten die Moore als CO2-Senken einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Ihr Einsparpotenzial liegt bei etwa 30.000 bis 50.000 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr.

Heideflächen sind im Gegensatz zu Mooren überwiegend nicht natürlich entstanden, sondern wurden über viele Jahrhunderte hinweg von den Menschen geformt. Weidewirtschaft, Laubstreuentnahme und Plaggenhiebe – gemeint sind Bodenhiebe bis zu den Wurzeln der Gräser und Sträucher – entzogen dem Boden kontinuierlich Nährstoffe. Gleichzeitig verhinderte Viehverbiss die natürliche Erneuerung des Waldes. So bildeten sich an manchen Orten über viele Jahrhunderte hinweg Heideflächen mit spezifischer Vegetation als Biotope mit nationaler Verantwortung. Die Pflege dieser Flächen besteht im Wesentlich darin, die einstige Bewirtschaftung nachzuahmen. Hinzu kommt das Entkusseln – Beseitigen – junger Gehölze als Naturerfahrung für Jugendliche. Gefahr droht den Heideflächen in Form von Nährstoffeinträgen aus der Luft, die Sukzession begünstigen.

Echte Sehenswürdigkeiten im Verantwortungsbereich der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten sind die Binnendünen in Lohe, Langenberg und Süderlügum. In Lohe erleben Spaziergänger die traditionelle Vierhaltung hautnah: Rinder und Pferde bewegen sich frei auf dem weitläufigen Gelände.

Schwebfliege

Insektenschutz

Insekten übernehmen wichtige Funktionen im Wald. In Totholz-Biotopen wird dies besonders deutlich: Sie zersetzen Nährstoffe und sichern auf diese Weise die nachhaltige Versorgung des lebenden Waldbestandes. Viele der im Totholz lebenden Insekten können sich nicht auf andere Lebensbedingungen einstellen. Seltene Arten profitieren deshalb vom Erhalt ausgewählter Alt- und Totholzbestände in den Wäldern der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten.

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Andererseits bilden sich auch interessante Biotope – zum Beispiel für Schmetterlinge – auf kleineren Offenflächen im Wald, an Wirtschaftswegen und am Waldrand, die besonders erhaltenswert sind. Ameisenstraßen, die den gesamten Wald durchziehen, sorgen bei günstigen Bedingungen für die Verbreitung seltener Pflanzenarten. Von Schädlingen befallene Nadelbäume entnehmen die SHLF sofort, um eine Ausbreitung zu vermeiden.

Wie wichtig und aktuell aber nicht nur der Erhalt von Lebensräumen von Insekten, sondern insgesamt ein aktiver Insektenschutz ist, wird auch in der Bundes- und Landespolitik deutlich.

Im Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 haben CDU, CSU und SPD auf Bundesebene beschlossen, das Insektensterben umfassend zu bekämpfen und ein »Aktionsprogramm Insektenschutz« aufzulegen. Bereits 2017 vereinbarten die Koalitionspartner der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Koalitionsvertrag der »Jamaika-Koalition«:

»Für Honigbienen, Wildbienen und andere Insekten wollen wir das Blütenangebot und das Angebot strukturreicher Habitate in der Landschaft erhöhen.«

Auslöser für diesen Beschluss ist der dramatische Verlust an Insekten, sowohl in absoluter Zahl als auch bei der Artenvielfalt in Deutschland und weltweit, der ein unverzügliches und umfassendes Handeln erfordert. Denn Insekten sind für den Fortbestand unserer Ökosysteme ebenso unverzichtbar wie für die Sicherung unserer Ernährung. Zwei Drittel unserer Nahrungspflanzen sind auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen, deren ökonomischer Wert allein in Europa etwa 22 Milliarden Euro beträgt. Insbesondere Wildinsekten spielen in diesem Kontext eine wichtige Rolle, da ihre Bestäuberleistung und vor allem -qualität nicht durch Honigbienen ersetzt werden kann.

Zur Umsetzung der in den Koalitionsverträgen geäußerten politischen Forderungen und in der Verantwortung für ein Drittel des schleswig-holsteinischen Waldes haben die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten, als ein der Nachhaltigkeit verpflichtetes Unternehmen, das »Aktionsprogramm zum Insektenschutz in den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten« als ergänzendes Instrument bei der Umsetzung einer ökologischen Waldwirtschaft beschlossen. Darüber hinaus sind die Landesforsten dabei, ein umfassenderes Insektenschutzkonzept auf Grundlage der Biodiversitätsstrategie zusammen mit Behörden und Expert:innen zu erarbeiten. Damit fördern und unterstützen sie aktiv die Vielfalt und den Reichtum unseres Waldes und nutzen Chancen, beim Arten- und Biotopschutz fortwährend voranzukommen.

Buche

Naturwälder

Schleswig-Holsteins »wilde Wälder« sind ein Paradies für Pflanzen und Tiere. Naturwälder sind stillgelegte Flächen, die forstlich nicht mehr genutzt werden. Unberührt von Menschenhand kann der Wald in diesen Gebieten seiner eigenen Dynamik folgen. Mehrere Jahrhunderte können vergehen, bis sich typische Alters- und Zerfallsphasen einstellen. Die insgesamt sehr langsame Entwicklung gilt es zu sichern und wissenschaftlich zu begleiten.

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Die ausgewählten Flächen dienen vielen Tier- und Pflanzenarten als Rückzugsorte und können sich unbeeinflusst entwickeln. Naturwälder unterstützen Biodiversität, speichern Kohlendioxid langfristig und sind Forschungsobjekte von großem Wert. Hier entstehen die Urwälder von morgen!

Gemäß der »Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesrepublik Deutschland« haben die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten zehn Prozent ihrer Wälder als Naturwald ausgewiesen, der nicht mehr wirtschaftlich genutzt wird. Zusätzlich nehmen die Landesforsten außerhalb der Naturwälder in alten Baumständen zehn »Habitatbäume« pro Hektar bewusst aus der Nutzung und kennzeichnen sie mit einem Dreieck.

Dem natürlichen Zerfall überlassen, bieten Altbäume und Totholz als »ökologisches Gold« zahlreichen Organismen wertvolle Lebensräume, sie bilden unverzichtbare Trittsteinbiotope zwischen den Naturwäldern. Ergänzt wird dieses Mosaik durch die Flächen der prioritären Lebensraumtypen und durch die Altbaumrefugien auf Grundlage der Biodivesitätsstrategie.

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