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Ökopunkte von den Landesforsten!

Eingriffe in die Natur verpflichten zum Ausgleich. Wie dieser Ausgleich zu leisten ist, hängt von der Art und der Größe des Eingriffs ab. Sie können zum Beispiel Ökopunkte erwerben, indem Sie sich an den Umwelt- und Naturschutzprojekten der Landesforsten beteiligen. Wie das geht, erfahren Sie auf dieser Seite. Wir beraten Sie gern und stellen Ihnen geeignete Projekte in Ihrer Region vor.

Ihre Ansprechpartnerin

Kirsten Greve
Memellandstr. 15
24537 Neumünster
T _+49 (0) 4321/5592134
F _+49 (0) 4321/5592190
E _kirsten.greve(at)forst-sh.de

 

 

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  • Ökopunkte verfügbar
  • Ökopunkte ausgeschöpft

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Die Ökokonten

Die Ökokonten der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten

Im Zuge der Naturwaldausweisung 2016 haben die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten auf vielen neu geschaffenen Naturwaldflächen Ökokonten eingerichtet. Ökologische Aufwertungsmaßnahmen, die von den SHLF auf diesen Flächen umgesetzt werden, rechnet die Untere Naturschutzbehörde des betroffenen Kreises in Ökopunkte um und bucht sie auf das jeweilige Ökokonto. Somit können ausgleichspflichtige Dritte Ökopunkte von den Landesforsten erwerben und ihre Verpflichtungen erfüllen; das Ökokonto kommt als marktwirtschaftliches Instrument zum Tragen.

Dank der Konzentration auf ausgewählte Flächen werden Eingriffe in die Natur mit höherwertigen Maßnahmen kompensiert. Dadurch ergibt sich eine erhebliche Qualitätsverbesserung im Gegensatz zu herkömmlichen Ausgleichsflächen. Hochwertige Entwicklungskonzepte des Arten- und Biotopschutzes können langfristig und nachhaltig umgesetzt werden. Gleichzeitig verringert sich der Druck auf landwirtschaftliche Flächen. Gemeinsam mit den Unteren Naturschutzbehörden sorgen die SHLF dafür, dass die festgelegten Entwicklungsziele verfolgt und erreicht werden, um stabile und vielfältige Naturlebensräume erschaffen zu können.

Was sind Ökokonten und wie berechnet sich ein Ökopunkt?

Ökokonten sind ein marktwirtschaftliches Instrument zur Verwaltung von Ausgleichsflächen. Auf diesen Flächen werden mittels umfangreicher Entwicklungskonzepte festgesetzte Naturschutzziele in Zusammenarbeit mit den Unteren Naturschutzbehörden (UNB) der Kreise verfolgt und umgesetzt. Die Wertigkeit der unterschiedlichen Naturschutzmaßnahmen und Flächen wird in Ökopunkte umgerechnet und auf dem Ökokonto gutgeschrieben. Die Berechnung hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab und wird aufwendig mithilfe der »Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung« durch die UNB erstellt.


Wer braucht Ökopunkte?

Gemeinden, Firmen oder Privatpersonen, die mit einem Bauvorhaben in die Natur eingreifen, sind zu einem Ausgleich verpflichtet. Wie dieser Ausgleich zu leisten ist und wie viele Ökopunkte gegebenenfalls erworben werden müssen, hängt von der Art und der Größe des Eingriffs ab und wird von der zuständigen Behörde ermittelt.


Kann ich mir Ökopunkte reservieren lassen, bevor ich sie mir kaufe?

Viele Bauvorhaben benötigen einen längeren Planungs- und Prüfungsprozess, ehe eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Damit Sie nicht Gefahr laufen, dass innerhalb des Prüfungszeitraumes die passenden Ökopunkte für Ihren Bedarf von einem anderen Interessenten »weggeschnappt« werden, können Sie die von Ihnen benötigten Punkte zum ausgehandelten Preis für einen Zeitraum von zunächst drei Jahren vertraglich reservieren. Sofern die reservierten Punkte nicht abgerufen werden (z. B. weil keine Baugenehmigung erteilt wird), fällt lediglich ein Bereitstellungsentgelt an. Somit müssen Sie nicht in Vorleistung gehen.


Inwieweit unterstützen mich die Landesforsten, etwas für die Natur und den Wald in Schleswig-Holstein zu tun?

Die SHLF bieten Betrieben und Sponsoren an, sich an Projekten des Umwelt- und Naturschutzes im Wald, der Umweltbildung oder der Neuwaldbildung in Schleswig-Holstein zu beteiligen.


 
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