»Insgesamt lässt sich zusammenfassen, dass man sich – natürlich unter Einhaltung des behördlich empfohlenen Abstands von mindestens 1,50 Meter – im Wald so verhält, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht beeinträchtigt und die Bewirtschaftung des Waldes nicht behindert wird. Außerdem dürfen Einrichtungen und Anlagen nicht gefährdet, geschädigt oder verunreinigt und die Erholung und schutzwürdige Interessen beeinträchtigt werden«, fasst Scherer das Anliegen der SHLF gegenüber Waldbesuchern zusammen. Insbesondere weisen die SHLF zum Schutz der Waldbesucher explizit darauf hin, auf keine Holzpolter zu klettern oder diese gar als Sport- oder Rastfläche zu nutzen. »Mitunter kann es schnell passieren, dass beim Betreten des Polters eine lebensgefährliche Situation für denjenigen, der ihn betritt, entstehen kann«, so Scherer weiter.
Die SHLF unternehmen viel, um Erholungssuchenden den Aufenthalt im Wald angenehm zu gestalten: »Wir bieten unseren Waldbesuchern eine hohe Dichte an Reit- und Wanderwegen und weiteren Erholungseinrichtungen, die wir regelmäßig pflegen und instand halten. Daher hoffen wir auch auf das Verständnis der Waldbesucher, wenn es gelegentlich zu Verzögerungen bei der Wegepflege kommt oder Maschinen im Wald kurzfristig den Weg versperren. Wir sind immer bemüht, so zu arbeiten, dass allen Waldliebhabern die Wege schnellstmöglich wieder zur Verfügung stehen.«