»Die SHLF waren daher aufgrund der Gesetze und Verordnungen des Landesnaturschutzgesetzes und des Landeswaldgesetzes und aufgrund der ablaufenden Sperrfrist, die uns seitens der Unteren Forstbehörde bezüglich der Waldsperrung nur bis zum 31.03.2020 gewährt wurde, gezwungen, unverzüglich zu handeln und alle illegal errichteten Bauten fristgerecht zu entfernen«, erklärt Julia Paravicini, stellvertretende Direktorin und Abteilungsleiterin Finanzen und Liegenschaften der SHLF, die gestrige Maßnahme. »Obwohl die Problematik in enger Abstimmung mit allen zuständigen Behörden, der Gemeinde Großhansdorf und unter Einbeziehung der Großhansdorfer besprochen und gemeinsam nach Alternativen gesucht worden ist, ist dieser letzte Schritt leider nicht vermeidbar gewesen«, so Paravicini weiter. Daher müsse ab sofort auch jede neu errichtete Anlage und Nutzung dieser Waldfläche durch Mountainbiker zu einer Anzeige gebracht werden. Gleichwohl steht die Waldfläche allen anderen Waldbesuchern weiterhin zu Erholungszwecken zur Verfügung und kann entsprechend umfangreich genutzt werden.