Der illegal errichtete Mountainbike-Trail verstößt gleich gegen mehrere Gesetze und Verordnungen des Landesnaturschutzgesetzes und des Landeswaldgesetzes, sodass die SHLF sich nach enger Abstimmung mit der Unteren Forstbehörde des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Stormarn und mit der Gemeinde Großhansdorf dazu verpflichtet sieht, zwingend mit einer Sperrung zu reagieren. »Darüber hinaus entsteht durch die nicht genehmigte Nutzung der Waldfläche als Mountainbike-Trail auch noch eine akute Gefährdungsgrundlage gegenüber anderen Waldnutzern und Erholungssuchenden, die wir als Eigentümer im Sinne der Verkehrssicherung zu beenden verpflichtet sind«, erklärt Julia Paravicini, stellvertretende Direktorin und Abteilungsleiterin Finanzen und Liegenschaften der SHLF, abschießend die Maßnahme.
Dass sich Mountainbike-Trails und Wald nicht unbedingt gegenseitig ausschließen müssen, und sich durchaus Möglichkeiten der einvernehmlichen Nutzung des Waldes zu Erholungszwecken zwischen den unterschiedlichsten Interessengruppen ergeben, lässt sich vorbildlich am Hütti-Trail demonstrieren, der in der Revierförsterei Brekendorf der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten von Mountainbikern genutzt wird, ohne dass es außerhalb des dortigen Trails zu Komplikationen mit anderen Waldbesuchern kommt.
»Allerdings bringt der Hütti-Trail vollkommen andere naturschutzfachliche Voraussetzungen mit, die keineswegs mit denen in Großhansdorf zu vergleichen wären«, erklärt Julia Paravicini die unterschiedlichen Ausgangssituationen, »so dass selbst bei einer Sicherstellung der Verkehrssicherung in Großhansdorf an diesem Waldort ein Mountainbike-Trail schon per Gesetzeslage nicht möglich ist.«