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Wild

FAQ zur Wild-App der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten

Was ist die Wild-App?

Die Wild-App dient der Erfassung von erlegtem Schalenwild (auch Fallwild) und der Übermittlung an den zuständigen Revierleiter.

Wofür verwende ich die Wild-App?

Die Wild-App ersetzt den Wildbegleitschein.

Wie bekomme ich meine Zugangsdaten?

Nachdem wir Ihre Einwilligungserklärung zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten haben, bekommen Sie Ihre Zugangsdaten automatisch zu gesendet.

Wo bekomme ich die Wild-App her?

Die E-Mail mit Ihren Zugangsdaten enthält auch einen Link, über den Sie die App herunterladen können. Das Vorgehen dazu ist in der E-Mail beschrieben. Die Wild-App gibt es für IOS und Android.

Kann eine weitere Person mit Zugang zur Wild-App meine Eingaben vornehmen?

Nein, dieses ist nicht möglich. Wenn Sie einen Verdacht des Missbrauchs Ihres Zugangs haben, melden sie diesen bitte umgehend an jagd(at)forst-sh.de!

Wann soll die Eingabe in die Wild-App erfolgen?

Die Eingabe in die Wild-App erfolgt nach dem Versorgen des erlegten Stückes in der Wildkammer.

Wie gehe ich vor, wenn meine Eingabe nicht erfolgen kann?

Sollten Sie ihre Eingabe nicht übermitteln können prüfen Sie bitte Ihre Internetverbindung. Bei fehlender oder schlechter Verbindung speichert die App Ihre Eingabe. Sobald Sie eine ausreichende Verbindung haben, können Sie Ihre Eingabe übermitteln. Bitte die App nicht ganz schließen, da sie sonst Ihre Eingabe wiederholen müssten.

Was ist mein Jagdbezirk?

Der Jagdbezirk in dem Sie jagen, ist auf Ihrem Jagderlaubnisschein genannt. Sollte es dazu Fragen geben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Revierleiter.

Welche Einstellungen nehmen Sie vor, wenn Sie das Stück erwerben möchten?

Wenn Sie als Erleger das Stück erwerben möchten, müssen Sie den Schieber »Tier erwerben« nach rechts schieben.

Was muss ich machen, wenn ich die Trophäe erwerben möchte?

Wenn Sie die Trophäe erwerben möchten, müssen Sie den Schieber »Trophäe erwerben« nach rechts schieben. Dies gilt nur für Trophäen, die nicht im Grundentgelt enthalten sind.

Was kostet mich die Trophäe (Erlegungsentgelte)?

Die Grundentgelte für Jagderlaubnisscheine beinhalten die Freigabe von:
_ Rehwild: Rehböcke der Klassen I und II, Ricken*, Schmalrehe und Kitze (männl. und weibl.)
_ Rot-, Dam- und Sikawild: Hirsche der Kl. III, Alt*- und Schmaltiere und Kälber (männl. und weibl.)
_ Schwarzwild*: Bachen, Überläufer und Frischlinge.

Rotwild, zzgl. Grundentgelt nach (I.)
_ Kl. II (4. – 9. Kopf) –> 500,00 EUR
_ Kl. I (>= 10. Kopf) –> 4.400,00 EUR
_ Überalterte, stark zurückgesetzte Hirsche –> 2.200,00 EUR

Damwild, zzgl. Grundentgelt nach (I.)
_ Kl. II (3. – 7. Kopf) –> 300,00 EUR
_ Kl. I (>=8. Kopf) –> 2.100,00 EUR
_ Überalterte, stark zurückgesetzte Hirsche –> 1.050,00 EUR

Sikawild, zzgl. Grundentgelt nach (I.)
_ Kl. II (3. – 7. Kopf) –> 500,00 EUR
_ Kl. I (>=8. Kopf) –> 1.400,00 EUR
_ Überalterte, stark zurückgesetzte Hirsche –> 700,00 EUR

Schwarzwild Keiler (nur bei Mitnahme der Waffen, sonst kostenfrei) –> 250,00 EUR

Für gestrecktes, aber nicht freigegebenes Schalenwild wird ein doppeltes Erlegungsentgelt (mind. 100,00 EUR) erhoben. Zahlungen an Hegegemeinschaften für Fehlabschüsse sind damit abgegolten.

Trophäen von schwerkrank erlegtem Schalenwild können vom Erleger zu 25 % des regulären Erlegungsentgeltes erworben werden oder verbleiben im Eigentum der SHLF.

Bei dem Verzicht auf die Trophäe entfällt das Entgelt. Die Trophäe geht ins Eigentum der SHLF über.

Bin ich kundige Person?

Sie gelten als „kundige Person“ in der Wildbrethygiene nach der EU-Verordnung 853/2004. Bei Personen, die nach dem 1. Februar 1987 die Jägerprüfung nach § 15 Abs. 5 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes bestanden haben, wird vermutet, dass sie im Sinne des Satzes 1 ausreichend geschult sind, hier ist eine Schulungsnachweiß wünschenswert- Alle Personen die den Jagdschein ab 2006 erlangt haben, gelten als kundige Person. Alle anderen Personen müssen eine Nachschulung nachweisen.

Was mache ich als kundige Person, wenn ich bedenkliche Merkmale feststelle?

Wenn sie vor dem Schuss oder beim Aufbrechen bedenkliche Merkmale feststellen, halten Sie diese unbedingt unter Bemerkungen fest, geben Sie bei »Wertminderung« bedenkliche Merkmale an und Informieren Sie den zuständigen Revierleiter. Sollte das erlegte Stück nicht verkaufsfähig sein, geben Sie bitte bei »Wertminderung« nicht verwertbar an.

Was ist für die Eingabe von Fallwild und nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeigneten Wildes wichtig zu wissen?

Gefundenes Wild -> Fallwild wird als Fallwild eingegeben und entweder als »Fallwild Verkehr« oder »Sonstiges Fallwild« in der Wild-App verbucht.
Gestrecktes Wild, welches nicht für den menschlichen Verzehr geeignet ist, wird ganz normal unter Einzeljagd verbucht. Bei „Wertminderung“ bitte „nicht verwertbar“ anklicken.

Wo bringe ich die Wildmarke an?

Die Wildmarke ist an der Bauchwand/Dünnung anzubringen.

Wie gehe ich mit der Notwendigkeit der Trichinenbeschau bei Schwarzwild um?

Erleger und Endverbraucher sind als kundige Person bei Erwerb für die Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild zuständig. Ist die/der Käufer*in kein/e Jäger*in, erfolgt die Trichinenuntersuchung durch den Revierleiter und wird in Rechnung gestellt.

Wie ermittle ich das Gewicht des erlegten Stückes?

Die Gewichte werden in der Decke mit Haupt und Läufen, im Anschluss an die Wildversorgung nach der Erlegung, auf 0,1 kg genau (warm) ermittelt und in der Wild-App erfasst. Im Einzelfall noch am Stück befindliche Trophäen sowie Köpfe (v.a. bei Rehwild) gelten ebenso wie aus Gründen der Wildbrethygiene entfernte Teile als mit gewogen.

Einstufung in A / B / C?

A-Preis
Keine Wertminderung: Schuss auf Blatt oder Nacken sowie schussbedingte Hämatome zulässig.
100 Prozent
B-Preis
Wertminderung: 1 Keule oder Rücken oder schlecht versorgt.
-20 Prozent
C-Preis
Wertminderung: 2 x Keule bzw. 1 x Rücken u.1 x Keule; 2 x Keule + Rücken
-50 Prozent

Wo und bei wem verbreite ich weitere Instruktionen?

Sollten Sie Fragen oder Probleme haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an: jagd(at)forst-sh.de oder rufen Sie uns unter: T _+49 (0) 4321/5592222 (montags – freitags, von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr)

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