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Europäischen Schutz gemeinsam managen. Die Stiftung Naturschutz und die Landesforsten entwickeln gemeinsame Artenschutzprojekte auf Flächen der Landesforsten wie z. B. das Projekt zur Verbesserung des Rotbauchunkenvorkommens im FFH-Gebiet Röbeler-Holz sowie das Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben mit dem Titel »Lebensraumkorridore zur Sicherung der biologischen Vielfalt – Wiedervernetzung für Hirsch, Haselmaus und Co«. Über 70 Gebiete stehen unter dem Schutz der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, etwa 30 davon gehören zur höchsten Schutzkategorie 1. Die Nutzung der FFH geschützten Wälder hat besonders sorgfältig im Rahmen von Managementplänen zu erfolgen. Die Landesforsten arbeiten intensiv an diesen Konzepten mit, zur schonenden Nutzung und Erholung dieser wertvollen Wälder.