![]() |
Geschütze Gebiete für Flora und Fauna. Wildlebende Arten und ihre Lebensräume schützen – Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, bewahrt ausgewählte Gebiete vor menschlichen Eingriffen, v. a. durch umfangreiche Verträglichkeitsprüfungen und dem grundsätzlichen Verschlechterungsverbot. Dadurch kann die Natur zu ihren Wurzeln zurückfinden: Es entstehen idyllische Landschaften, bei denen nicht nur Forscherherzen höher schlagen. Über 70 Gebiete stehen unter dem Schutz der FFH-Richtlinie; etwa 30 davon gehören zur höchsten Schutzkategorie 1. Die Nutzung der FFH geschützten Wälder hat besonders schonend im Rahmen von Managementplänen zu erfolgen. Wir arbeiten intensiv an diesen Managementplänen mit, zur Erhaltung dieser wertvollen Wälder.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Abteilung 3, Ulrik Steffen.
In unserem Downloadbereich finden Sie die Broschüre Arten- und Lebensraumschutz in Natura 2000-Landeswäldern des Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) und der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR).








