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Horrido zwischen den Meeren. Sie suchen Jagdmöglichkeiten? Beteiligen Sie sich bei uns an der Ausübung der Jagd! Etwa 44 000 Hektar Eigenjagdfläche stehen dafür bereit und werden von 30 Förstereien bewirtschaftet. Jährlich werden bei uns rund 3 600 Stück Schalenwild erlegt, über die Hälfte durch private Jagdgäste. Die Erlegung eines Damhirsches in der holsteinischen Schweiz oder eine Drückjagd in der Segeberger Heide – diese unvergesslichen Jagderlebnisse bieten wir tagesaktuell unter www.jagd1.de an.
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Ziele der Jagdausübung. Ein gesetzliches Ziel und die gesetzliche Pflicht der Jäger ist die Bewahrung artenreicher und gesunder Wildbestände und damit der Erhalt des natürlichen Gleichgewichtes. Vermeidung von Wildschäden im Wald, wie etwa Verbiss und Schälschäden an Bäumen, stellt ein weiteres wichtiges Ziel dar und dient der Sicherung der Naturverjüngung. Auch die Nahrungsbeschaffung ist ein Hauptaspekt der Jagd, denn das Fleisch wild lebender Tiere ist von hoher Qualität und überaus gesund.
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Jagdbeteiligung. In den Förstereien der SHLF sind an der Jagd beteiligt:
_ ca. 400 JägerInnen mit Jahresjagderlaubnissen
_ ca. 300 JägerInnen mit Kurzjagderlaubnissen
_ ca. 50 JägerInnen mit Tagesjagderlaubnissen
_ ca. 250 JägerInnen als Gäste an Gemeinschaftsjagden
_ ca. 1.000 JägerInnen werden an der Jagdausübung beteiligt.
Im Jagdjahr 2009/10 haben Jagdgäste 79 Prozent der Strecke erzielt.
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Jagderlaubnis. Bei der Vergabe von Jagderlaubnissen stehen Ihnen vielfältige Möglichkeiten zur Auswahl – je nach örtlichen Verhältnissen und Ihren Wünschen:
_ Jahresjagderlaubnis mit Pirschbezirk und
Wildbretübernahme
_ Jahresjagderlaubnisschein mit Pirschbezirk
ohne Wildbretübernahme
_ Jahresjagderlaubnisschein ohne Pirschbezirk
_ Kurzjagderlaubnisschein (für 10 Tage)
_ Tagesjagderlaubnisschein
_ Teilnahme an Gemeinschaftsjagden
_ Bejagung von Rot- und Damhirschen der Kl. I bis III, auf Wunsch mit Führung (obligatorisch bei Kl. I).
Die anfallenden Kosten entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste der Betriebsanweisung.
Die Erteilung eines Jagderlaubnisscheins erfolgt seit dem 01. April 2009 durch die Abteilung 5 der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten auf Vorschlag der Förstereien.











