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Holzverkauf

Zum 1. Januar 2008 haben die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) ihren Betrieb in der neuen Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts aufgenommen. Verbunden mit umfangreichen organisatorischen und personellen Veränderungen (u. a. Auflösung der Forstämter und Reduktion der Förstereien von 41 auf 30) werden die bisher landeseigenen Wälder auch künftig unter gleichzeitiger Erbringung umfangreicher Gemeinwohlleistungen wie z. B. Waldpädagogik, Naturschutz, Erholung, Neuwaldbildung und Ausbildung multifunktional bewirtschaftet.

Zuständig für die Vertretung der rechtsfähigen Anstalt öffentlichen Rechts nach außen ist der Direktor der Landesforsten in der Zentrale in Neumünster. Der Verwaltungsrat berät und überwacht die Anstaltsleitung. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist der Sprecher des Aufsichtsgremiums der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten. Er sorgt für die Wahrnehmung der Aufgaben des Verwaltungsrats, gemäß § 10 des Errichtungsgesetzes. Der Vorsitzende wird gemäß § 9 Absatz 2 des Errichtungsgesetzes durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume berufen.

Die Leitungs- und Dienstleistungsaufgaben werden durch die Mitarbeiter der Zentrale in Neumünster oder Dienstleister in der Region ausgeführt.

Die Landesforsten sind in fünf Abteilungen gegliedert, diese werden aus der Zentrale heraus gesteuert.
Der Betriebsvollzug obliegt den 30 Forstrevieren und den drei waldpädagogischen Einrichtungen, die eigenverantwortlich das Betriebsgeschehen leiten und zielgerichtet an den Ergebnissen gemessen werden.

Übersichtskarte Förstereien und Regionalbereiche.

Unser Organigramm finden Sie hier: Organigramm

Auf einen Blick

Schleswig-Holsteinische Landesforsten (AöR)
Waldfläche50 000 Hektar
davon Holzbodenfläche 45 000 Hektar
Anteil der Laubbaumarten55 Prozent
Buchen19 Prozent
Eichen15 Prozent
andere Laubbaumarten21 Prozent
Anteil der Nadelbaumarten45 Prozent
Fichten20 Prozent
Kiefern und Lärchen20 Prozent
andere Nadelbaumarten5 Prozent
Anteil der Wälder, die jünger als 60 Jahre sind 59 Prozent
Beschäftigte der SHLF193
Davon Beamte und Angestellte66
Forstwirte 127
Auszubildende18
Holzzuwachs pro Jahr380 000 Kubikmeter
Holzeinschlag pro Jahr185 000 Kubikmeter
FFH Gebiete16 000 Hektar
Naturwälder ohne Bewirtschaftung2 500 Hektar

Einrichtungsgesetz/Satzung

Der schleswig-holsteinische Landtag hat am 12. Dezember 2007 das »Gesetz über die Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten und zur Änderung anderer Vorschriften« beschlossen. Damit sind die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten mit Wirkung zum 1. Januar 2008 rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und Forstwirtschaftsbetrieb des Landes Schleswig-Holstein. Den kompletten Gesetzestext und unsere Satzung können Sie demnächst hier im PDF-Format herunterladen.

Gesetz und Satzung