
Heide Anders-Schnipkoweit, Tim Scherer und Thomas Wälter

Tim Scherer und Thomas Wälter
Natura 2000 – Ziele im Landeswald gesichert – Landesamt und Landesforsten stellen gemeinsame Broschüre vor
Morgens im einem Wald in Schleswig-Holstein: die Revierleiterin markiert einen Baum. Wird diese alte Eiche demnächst der Motorsäge zum Opfer fallen, um als Brennholz zu enden? Nein, hier wird ein Habitatbaum gekennzeichnet, der später zum Methusalem und noch später zu Totholz werden und im Wald vergehen darf. Hintergrund für dieses Handeln sind die Handlungsgrundsätze, die verbindlich für die Landeswälder in Schleswig-Holstein eingeführt wurden.
Schleswig-Holstein ist das waldärmste Flächenland Deutschlands. Da viele Wälder naturschutzfachlich von besonderem Wert sind, meldete die Landesregierung Schleswig-Holsteins ca. 44.000 ha Waldfläche als Natura 2000-Gebiete an die Europäische Kommission. Ungefähr 15.700 ha dieser Natura 2000-Waldgebiete sind im Eigentum der im Januar 2008 gegründeten Schleswig-Holsteinischen Landesforsten AöR (SHLF). Dieser besonderen Verantwortung wird die Landesforstanstalt mit den sogenannten »Handlungsgrundsätzen« für die Natura 2000-Wälder gerecht. Gemeinsam mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) wurden erstmals Leitlinien für die naturnahe Bewirtschaftung und die Entwick-lung der europäischen Schutzgebiete erarbeitet. Tim Scherer, Leiter der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten: »Diese Handlungsgrundsätze haben bundesweit durchaus Pilot-charakter. Damit setzen die Landesforsten ihre Vorbildfunktion für die Natura 2000-Gebieten auf über 1/3 ihrer Waldfläche um. Die Revierleitungen wissen nun genau, was vor Ort zu tun und zu lassen ist«.
Die Erhaltungsziele für Wald-Lebensraumtypen und Waldarten werden durch konkrete Handlungsanleitungen mit Leben erfüllt. Naturschutzfachliche Ziele werden durch die Handlungsgrundsätze mit einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Einklang gebracht. Diese Handlungsgrundsätze werden einschließlich der gebietsindividuellen Managementpläne in die forstliche Planung integriert.
Besonders hervorzuheben ist der vereinbarte hohe Totholz- und Habitatbaumanteil sowie das Ziel, alle Waldflächen in Natura 2000-Gebieten zu Lebensraumtypen zu entwickeln. Für Teilbereiche wurde eine Nullnutzung vereinbart.
Dem Artenschutz wurde in den Vereinbarungen ebenfalls eine hohe Bedeutung beigemessen. Insbesondere sind die Regelungen zu Horstschutzzeiten, die Störungen in älteren Beständen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus verhindern, hervorzuheben.
Diese Regelungen gelten ausdrücklich auch für Selbstwerber.
»Gerade in Zeiten verstärkter Nachfrage nach Brennholz heißt es Altbäume und Totholz zu schützen« so Thomas Wälter, Leiter des Abteilung Naturschutz im LLUR. »Unser Bestreben ist es nun diese Handlungsgrundsätze auch gemeinsam in einer anschaulichen Broschüre zu erläutern und für ihre Umsetzung auch in anderen Natura-Waldgebieten zu werben«.
Landesamt für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume
Schleswig-Holstein (LLUR)
Götz Heeschen
Naturschutz und Wald
T _+49 (0) 4347/704-334
Schleswig-Holsteinische Landesforsten
Anne Benett-Sturies
Leiterin Abteilung 3
Naturschutz, Erholung, Waldpädagogik
Öffentlichkeitsarbeit
M _+49 (0) 170/3347336









